Lexikon Autoversicherung:

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung (KH) ist eine in Deutschland für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung (Pflichtversicherung).

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Schäden, die einem Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Meist geht es dabei um Unfälle, die vom Fahrer des Fahrzeugs verursacht worden sind und für deren Folgen er einzustehen hat. Abgedeckt sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Vor allem damit Verkehrsteilnehmer nicht dem Risiko ausgesetzt sind, durch einen unversicherten und zahlungsunfähigen Fahrer geschädigt zu werden und auf dem Schaden sitzenzubleiben, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.

Schäden, die am versicherten Fahrzeug selbst entstehen, werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Für diesen Bereich gibt es die Kaskoversicherungen (Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung).

Kfz-Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung werden gelegentlich umgangssprachlich auch unter dem Überbegriff der Autoversicherung zusammengefasst.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich neben einigen anderen Merkmalen vor allem nach der Typklasse des versicherten Fahrzeugs, die sich anhand von dessen Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) ermitteln lässt.


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