Lexikon Autoversicherung:
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung (TK) ist eine Kaskoversicherung, die bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.
Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, freiwillig.
Von der Teilkaskoversicherung gedeckt werden in der Regel folgende Schäden:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl oder Raub
- unmittelbare Schäden durch Naturgewalten wie Unwetter oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Glasbruch
- Kurzschluss und andere Verkabelungsschäden
- Marderbiss
Schäden durch Vandalismus oder selbstverschuldete Unfälle werden nicht von der Teilkaskoversicherung gedeckt. Für diesen Bereich gibt es die Vollkaskoversicherung als Erweiterung zur Teilkaskoversicherung.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge für die Teilkaskoversicherung richtet sich neben einigen anderen Merkmalen vor allem nach der Typklasse des versicherten Fahrzeugs, die sich anhand von dessen Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) ermitteln lässt.
Lexikon Autoversicherung > Teilkaskoversicherung
